Informationen vor dem Vorgespräch

Dieses Anmeldeformular ist Voraussetzung für ein Vorgespräch. Ich benötige Ihre Angaben, um in Kontakt treten und die Rechnung erstellen zu können. Zudem kann ich so sicherstellen, dass Sie die relevanten Informationen gelesen und Regelungen akzeptiert haben.

Privatpraxis (einschließlich Kostenerstattung)

Ich führe eine Privatpraxis, d.h. ich habe keinen Kassensitz/ keine Kassenzulassung. So können selbstzahlende, privat oder Beihilfeversicherte in der Regel unmittelbar eine Therapie bei mir beginnen. Gesetzlich Versicherte müssen zuvor einen Antrag auf Kostenübernahme bei ihrer Krankenkasse stellen. Bei der Antragstellung würde ich Sie mit allen notwendigen Dokumenten und Informationen unterstützen.

Vorgespräch
Vor dem Beginn der probatorischen Sitzungen führe ich im Regelfall ein erstes Vorgespräch. Dabei mache ich mir einen Eindruck Ihrer gegenwärtigen Problematik und skizziere Ansätze für deren Bewältigung. Wir besprechen die Rahmenbedingungen einer möglichen Zusammenarbeit. 

Das Vorgespräch muss privat in Rechnung gestellt werden, da das Procedere mit den Krankenkassen zu diesem Zeitpunkt noch nicht geregelt ist. Ich berechne dafür jedoch nur die Hälfte meines Regelstundensatzes (50€/50min), wobei in der Regel 50 Minuten ausreichen. Im Anschluss an das Gespräch sende ich Ihnen (über die von Ihnen angegebene E-Mail Adresse) eine Rechnung zu, die innerhalb einer Woche zu begleichen ist.

Terminregelung

1. Absage
Vereinbarte Termine, die nicht wahrgenommen werden können, müssen mindestens 24 Stunden vorher per E-Mail abgesagt werden.
2. Ausfall
Sollten Sie nicht zum vereinbarten Termin erscheinen oder nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt haben, so behalte ich mir vor, die Leistung in Rechnung zu stellen. 
3. Verspätung
Bitte erscheinen Sie pünktlich zu den Terminen. Sollten Sie 15 Minuten nach dem vereinbarten Termin nicht erschienen sein, gilt er als ausgefallen und behalte ich mir vor, die Leistung in Rechnung zu stellen.
4. Regelungen bzgl. Covid-19/Corona
Ich bin dreifach geimpft und orientiere mich an den gängigen, v.a. verbindlichen Regeln im Umgang mit dem Coronavirus. Für die gemeinsamen Gespräche wird vorausgesetzt, dass Sie entsprechend der aktuellen Bestimmungen gültige Nachweise erbringen können, geimpft, genesen oder negativ getestet zu sein.


















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