Informationen für gesetzlich Versicherte

Praxis und Abrechnung

Ich habe keinen Kassensitz/ keine Kassenzulassung (Kooperationsvertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen). Meine Gebühren werden nur dann von den Krankenkassen übernommen, wenn sie einem Antrag auf Kostenerstattung zustimmen (kassen- und einzelfallabhängig). Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP). Ich unterstütze Sie mit Dokumenten bei der Antragstellung. Den Hintergrund und genauen Ablauf eines Kostenerstattungsverfahrens erkläre ich in den folgenden Abschnitten.

Zur allgemeinen Situation der gesetzlich Versicherten

In Deutschland haben gesetzlich Versicherte die Möglichkeit, ihre Therapie durch die Krankenkasse vollständig erstattet zu bekommen, wenn ihre behandelnde Therapeut*in eine(n) sogenannten Kassensitz/ Kassenzulassung (Kooperationsvertrag mit den Krankenkassen) hat. Es erhält jedoch nur eine festgelegte Anzahl von Therapeut*innen einen Kassensitz, die zuvorigen Berechnungen nach vermeintlich ausreichen würde, um die Versorgung in einer Region in angemessenem Umfang zu gewährleisten. In der Realität kann sich jedoch zeigen, dass Patient*innen monatelang auf Therapieplätze warten müssen, wenn sie überhaupt einen bekommen (sogenanntes „Systemversagen“). In solchen Fällen können die Versicherten einen Antrag auf Kostenerstattung bei ihrer Krankenkasse stellen. Wenn dieser genehmigt wird, kann auch eine Behandlung bei einer/m Therapeut*in ohne Kassenzulassung (wie mir) vollständig übernommen werden. Ob solch ein Antrag genehmigt wird, ist abhängig von der Krankenkasse und dem Einzelfall und schwer vorherzusagen. Im nachfolgenden Abschnitt erkläre ich die einzelnen Schritte in meinem Kostenerstattungsverfahren.

Ablauf des Kostenerstattungsverfahrens bei mir

Vor dem Antrag: das gemeinsame Risiko

Die Kosten nach einem Kostenerstattungsantrag könnten komplett durch die Krankenkasse übernommen werden. Aber was ist mit den Kosten vor der Beantragung, wenn wir noch nicht wissen, ob die Krankenkasse zustimmen wird (also im Vorgespräch)? Mein Angebot lautet: wir teilen uns das Risiko. Ein Einzelgespräch würde im Regelfall 100,55€ (je 50 Minuten) kosten. Ich berechne Ihnen für nur 50€ für das Gespräch (je 50 Minuten), in der Hoffnung, dass unser Antrag genehmigt wird. Unter Umständen können auch diese Kosten von der Krankenkasse erstattet werden, das ist jedoch nicht gesichert. Gemäß §33 EStG besteht für Sie die Möglichkeit, Psychotherapie als „außerordentliche Belastungen“ von der Steuer abzusetzen.

Vorgespräch

Kommen Sie in meine Praxis in der Jansastraße 12. Schildern Sie mir Ihre Beschwerden, aktuelle Situation, bisherigen Bemühungen um Psychotherapie. Wir können die Schritte des Kostenerstattungsverfahrens besprechen. Ich schreibe Ihnen für die Sitzungen eine Rechnung, die mit einer Frist von zwei Wochen zu begleichen ist.

Weiteres Vorgehen

Wenn wir entscheiden, die Therapie zu beginnen, sende ich Ihnen Vorlagen zu, die Sie für die Antragstellung verwenden können und stehe Ihnen weiterhin für Rückfragen zur Verfügung, um den Antrag auf den Weg zu bringen. Sie beschaffen anschließend die benötigten Dokumente (siehe folgender Abschnitt).

Benötigte Dokumente für einen Antrag auf Kostenerstattung (im Regelfall)

·         Antrag auf Psychotherapie im Kostenerstattungsverfahren

Therapeut*innen aufführen, die Sie aktuell nicht aufnehmen können, dazu das Datum dieser Auskunft anführen. Sie können meine Vorlage nutzen, die ich Ihnen per E-Mail zusende.

·         Persönliches Anschreiben der/des* Patientin/Patienten*

Ihre Symptome, Einschränkungen und Gründe für eine zeitnahe Behandlung anführen. Sie können meine Vorlage nutzen, die ich Ihnen per E-Mail zusende.

·         Bescheinigung über Dringlichkeit einer psychotherapeutischen Behandlung

Bei Hausärzt*in oder Psychiater*in einzuholen. Sie können meine Vorlage nutzen, die ich Ihnen per E-Mail zusende

·         Formblatt PTV 11: Ergebnis der psychotherapeutischen Sprechstunde

Besuchen Sie eine Sprechstunde bei einer/einem* Kollegin/einem Kollegen* mit Kassenzulassung. Termine dafür können Sie online vereinbaren über die Terminservicestelle TSS der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (Link TSS) oder telefonisch über den Terminservice des ärztlichen Bereitschaftsdienstes 116117.

·         Eventuell: Konsiliarbericht

Der Konsiliarbericht ist nicht immer notwendig für den Antrag. Ich kann Ihnen diesen im Bedarfsfall aushändigen und Sie lassen den ihn von Hausärzt*in oder Psychiater*in ausfüllen.

·         Gemeinsame Erklärung

Wir unterschreiben eine gemeinsame Erklärung für den Antrag, wo das Procedere (z.B. meine Preise, die Anzahl der beantragten Sitzungen) aufgeführt ist. Diese kann ich Ihnen auch per E-Mail zukommen lassen.

Wenn Sie alle Unterlagen zusammen haben, reichen Sie diese bei der Krankenkasse ein.

Anschließendes Procedere

Sie erhalten Antwort von der Krankenkasse, ob sie die Kosten der Therapie erstatten wird.

Weitere Informationen über das Kostenerstattungsverfahren finden Sie hier:

Kassenwatch

Therapie.de

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