Preise und Abrechnung

Rechnungen werden elektronisch erstellt und der/dem* Patient*in per E-Mail unter der bereitgestellten Adresse zugesandt. Ich rate Ihnen, sich zu informieren, welche Kosten von Krankenversicherungen übernommen werden können und welche Kosten Sie ggf. steuerlich geltend machen könnten (z.B. als „außerordentliche Belastungen“ gemäß §33 EStG)

Leistungen und Preise

LeistungPreise
Information
Psychotherapie
(50 min.)
100,55€Die tatsächlichen Gebühren können in begründeten Fällen darunter oder darüber liegen. Auch andere Leistungen können abgerechnet werden, zum Beispiel für Diagnostik oder Berichte. Grundlage bildet die Gebührenordnung der Psychotherapeut*innen (GOP).
Paar*therapie
(50 min.)
100€ pro Paar
-
Coaching/ Beratung (50 min.)
100€
-
SupervisionAuf Anfrage
-

Abrechnung von Psychotherapie

In der unten angeführten Tabelle erläutere ich, wie die Kostenübernahme je nach Kostenträger geregelt wäre. 

Kostenträger Erläuterung
Selbstzahler*innen Es kann u.a. aus folgenden Gründen sinnvoll sein, die Behandlungskosten selbst zu tragen:
  • minimaler administrativer Aufwand
  • Informationen (Therapieaufnahme, Diagnosen, etc.) werden nicht an Dritte weitergeleitet
  • die Anzahl der Sitzungen ist nicht von vornherein festgeschrieben, sondern kann individuell bestimmt werden
  • mehr Freiheiten bei der Gestaltung der Therapie 
Sofern freie Plätze vorhanden sind, kann ich Ihnen einen sofortigen Therapiebeginn zusichern. Wir schließen einen individuellen Behandlungsvertrag über den Ablauf der Therapie und ich schreibe Ihnen Rechnungen, die innerhalb einer Woche zu begleichen sind. Die Kosten orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP). 
Private Versicherung (PKV) und Beihilfe Sofern freie Plätze vorhanden sind, kann ich Ihnen einen sofortigen Therapiebeginn zusichern. Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP). Ich schreibe Ihnen Rechnungen, die innerhalb einer Woche zu begleichen sind. Wie hoch die erstattungsfähigen Beträge für eine Therapie sind, hängt von der jeweiligen Versicherung ab, informieren Sie sich bitte vorab. 
Gesetzliche Versicherung (GKV) -Kostenerstattungsverfahren gemäß § 13 Abs. 3 Sozialgesetzbuch V
Ich habe keinen Kassensitz/ keine Kassenzulassung. Ich kann Ihnen daher nicht zusichern, dass die Krankenkasse die Behandlungsgebühren übernimmt. Meine Gebühren können von den Krankenkassen übernommen werden, wenn sie zuvor einem Antrag auf Kostenerstattung zugestimmt haben. Ob sie das tun, ist abhängig von der Krankenkasse und dem jeweiligen Einzelfall. Ich berate Sie dazu gerne in einem Vorgespräch und stelle ggf. die notwendigen Dokumente bereit. Das Vorgespräch muss privat in Rechnung gestellt werden, da das Procedere mit den Krankenkassen zu diesem Zeitpunkt noch nicht geregelt ist. Ich berechne dafür jedoch nur die Hälfte meines Regelstundensatzes (50€/50min), wobei in der Regel 50 Minuten ausreichen. Im Anschluss an das Gespräch sende ich Ihnen per E-Mail eine Rechnung zu, die innerhalb einer Woche zu begleichen ist. Es wäre auch wichtig zu wissen, bei welcher Krankenversicherung Sie versichert sind, da manche das Kostenerstattungsverfahren ablehnen - bitte geben Sie darüber Auskunft.

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Warenkorb

Warenkorb ist leer.